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Pneumokokken-Impfaktion 2024 | 2025

von 1. September 2024 bis 31. März 2025

Die Kassenzuschüsse gelten von 1.9.2024 – 31.8.2025.

SVS: € 7,00 ab Vollendung des 50. Lebensjahres
KFA Wien: € 7,00 ab Vollendung des 50. Lebensjahres
KFA Graz: 15,00€ für alle Personen ab dem 51. Lebensjahr, chronisch erkrankten Personen und immungeschwächten Personen
BVAEB: 15,00€ für alle Personen ab dem 51. Lebensjahr, chronisch erkrankten Personen und immungeschwächten Personen

Allgemeine Informationen
Pneumokokken sind weltweit verbreitete Bakterien (Streptococcus pneumoniae), die den Nasen-Rachen-Raum besiedeln. Sie werden durch Tröpfcheninfektion übertragen und können sowohl von erkrankten Personen als auch von gesunden Keimträgern stammen. Besonders gefährdet sind Säuglinge, Kleinkinder, chronisch Kranke und Personen über 60 Jahren, insbesondere wenn das Immunsystem geschwächt ist.

In Österreich ist Pneumokokken eine bedeutende Infektionskrankheit, und weltweit sterben jährlich etwa 1 Million Kinder an den Folgen von Pneumokokken-Lungenentzündungen.
Eine Impfung kann das Risiko von Pneumokokken-Erkrankungen und deren Komplikationen um bis zu 90 % verringern. Die Impfung wird allen Kindern empfohlen, besonders solchen mit gesundheitlichen Risiken (z. B. Immundefekten oder chronischen Krankheiten).

Kostenfreies Impfprogramm und Kinderimpfung
Die Pneumokokken-Impfung für Kinder ist bis zum Ende des 2. Lebensjahres Teil des kostenfreien Impfprogramms. In Ausnahmefällen, wie bei Risikokindern, kann sie bis zum 5. Lebensjahr verlängert werden. Der Impfstoff (PNC15) wird nach dem 2+1 Schema verabreicht: im 3., 5. und 12.–14. Lebensmonat. Ein früher Beginn der Impfserie im 3. Lebensmonat wird dringend empfohlen, um schwere Erkrankungen zu verhindern, die häufig im 2. Lebenshalbjahr auftreten. Die Impfung kann gleichzeitig mit der 6-fach-Impfung (an verschiedenen Stellen) erfolgen.

Erwachsenenimpfung
Bei der Pneumokokken-Impfung für Erwachsene wird zwischen verschiedenen Gruppen unterschieden:

  1. Gesunde Erwachsene bis 60 Jahre: Eine Impfung wird nicht allgemein empfohlen, da kein erhöhtes Risiko besteht.
  2. Gesunde Erwachsene ab 60 Jahren: Hier wird eine sequenzielle Impfung empfohlen, bestehend aus einmaliger Verabreichung von PNC15 oder PNC20 (15- oder 20-valent) und nach mindestens einem Jahr von PPV23 (23-valent). Eine routinemäßige Wiederholung ist nicht vorgesehen.
  3. Erwachsene ab 50 Jahren mit erhöhtem Risiko: Personen mit Risikofaktoren wie Rauchen, Alkoholmissbrauch, Bluthochdruck, Atherosklerose oder subchronischer Bronchitis sollten ebenfalls eine sequenzielle Impfung erhalten: PNC15 oder PNC20 und danach PPV23 nach mindestens einem Jahr. Ab 60 Jahren ist eine einmalige Wiederholung der Impfserie (PNC15 oder PNC20 und PPV23) nach einem Mindestabstand von 6 Jahren zur letzten Dosis PPV23 möglich.
  4. Personen mit hohem Risiko und entsprechender Indikation: Hier erfolgt die sequenzielle Impfung unabhängig vom Alter, bestehend aus PNC15 oder PNC20 und nach mindestens 8 Wochen PPV23. Die Impfserie sollte alle 6 Jahre wiederholt werden.

Indikation für die Pneumokokken-Impfung
Personen mit hohem Risiko für Pneumokokkenerkrankungen sind sowohl diejenigen, die ein erhöhtes Risiko haben, diese Erkrankung zu entwickeln, als auch solche, die bei einer Erkrankung schwerere Verläufe erwarten müssen. Zu diesen Gruppen gehören:

  • Asplenie: Funktionelle oder anatomische Asplenie (z. B. Sichelzellanämie, andere schwere Hämoglobinopathien).
  • Immundefekte: Angeborene oder erworbene Immundefekte, wie Hypogammaglobulinämie, Komplement- und Properdindefekte, HIV-Infektion.
  • Cochlea-Implantate oder Liquorfisteln.
  • Vor und nach Transplantationen: Bei Organtransplantationen, nach Stammzelltransplantationen oder vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie (insbesondere mit Biologika) sollte die Impfung 4–6 Wochen vor Therapiebeginn abgeschlossen sein, besonders bei schwerer T-Zell- und B-Zell-Immunsuppression (z. B. Anti-CD20-Antikörper).
  • Chronische Krankheiten: Dazu zählen Erkrankungen der blutbildenden Organe, neoplastische Krankheiten (insbesondere Lungenkarzinom), Herz-Kreislauf-Krankheiten (außer Hypertonie), Atemwegserkrankungen (Asthma, Emphysem, COPD), Diabetes mellitus, Leberzirrhose, chronische Niereninsuffizienz und nephrotisches Syndrom.
  • Gedeihstörungen: Kinder mit Körpergewicht unter der 3. Perzentile.
  • Neurologische Erkrankungen bei Kindern: Wie Zerebralparesen oder Anfallsleiden.
  • Nach Liquorverlust: Zum Beispiel durch Trauma oder Schädelchirurgie.
  • Zöliakie: Personen mit dieser Erkrankung haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko.
  • Berufliche Exposition: Personen, die beim Metallrauchen (z. B. Schweißen, Metalltrennen) exponiert sind.
  • Frühgeborene:
    o Sehr frühe Frühgeborene (vor der 28. Schwangerschaftswoche): 3+1 Schema.
    o Frühgeborene ab der 28. Schwangerschaftswoche: 2+1 Schema.
    o Bei normaler Entwicklung bis zum 2. Lebensjahr wird keine PPV23-Impfung empfohlen. Kinder mit Gedeihstörungen sollten im 2+1-Schema geimpft werden und ab dem 2. Lebensjahr zusätzlich mit PPV23.

Sie haben Fragen zu den Impfungen? Kommen Sie in unserer Jauntal-Apotheke vorbei und wir beraten Sie gerne!